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Forum-Central:de: Foren Center & Foren Guide !

Forum - Central News:  Welchen Aufgaben haben sich Betreuungsrichter und Betreuer in Pflegeheimen zu stellen?

Veröffentlicht am Montag, dem 06. Juli 2015 von Forum-Central.de


Forum - Central Infos
Freie-PM.de: (Mynewsdesk) Dietmar Cuntz, Betreuungsrichter am Frankfurter Amtsgericht, erläutert die vielfältigen Aufgaben, die Betreuungsrichter sowie ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer in Pflegeheimen zu erfüllen haben. Da Erkrankungen im Alter zunehmen, erhalten Pflegeheimbewohner oft eine Vielzahl von Medikamenten. Wer ist - neben den Ärzten - zuständig, Medikamente im Pflegeheim zu prüfen? Dürfen Psychopharmaka als freiheitseinschränkender Maßnahmen eingesetzt werden? Diesen Fragen geht das Interview nach und bezieht die vor 10 Jahren veröffentlichte Frankfurter Studie ?Psychopharmaka in Altenpflegeheimen? ein und deren Wirkungen auf die Praxis von Pflegeheimen in Frankfurt.

Wann wird das Betreuungsrecht bezüglich freiheitseinschränkender Maßnahmen aktiv?

Hier gilt die maßgebliche Vorschrift des Paragrafen 1906 Abs. 4 BGB*. Es geht z. B. um einen Pflegeheimbewohner, an dem freiheitseinschränkende Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch gegen seinen Willen. Dieser Paragraf setzt voraus, dass ein Betreuer bestellt worden ist, der für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Unterbringung und Aufenthaltsbestimmung zuständig ist.

Was sind freiheitseinschränkende Maßnahmen?

Eine typische Maßnahme ist etwa das Bettgitter. Wir haben im Pflegeheim zu begutachten, ob es freiheitsentziehend wirkt und ob diese Maßnahme erforderlich ist. Das gilt freilich nur für den Heimbewohner, der sich dazu selbst nicht mehr äußern kann. Kann er das und erklärt sich mit dem Bettgitter einverstanden, dann haben wir kein Problem. Ist dies aber nicht der Fall, dann beantragt der Betreuer das Bettgitter und wir prüfen dessen Anbringung, indem wir den Bericht der Betreuungsbehörde und weitere Gutachten einholen. Dabei wird immer geprüft, ob eine Sturzgefahr beim Betroffenen besteht, die durch das Bettgitter verhindert werden soll.

Wann werden Psychopharmaka freiheitsentziehend eingesetzt?

Als freiheitsentziehend wirken diese dann, wenn ein Mensch damit überwiegend beruhigt werden soll. In diesem Falle gibt es keinen medizinischen oder therapeutischen Grund für die medizinische Verordnung. Sie erfolgt nur deswegen, um die betreffende Person - etwa bei starkem Bewegungsdrang - vor sich selbst zu schützen oder Unruhezustände zu dämpfen. Psychopharmaka müssen immer ärztlich verordnet sein, auch für diesen Fall. Die Frankfurter Studie ?Psychopharmaka im Pflegeheim? hatte 2005 gezeigt, dass diese Medikamente häufig mit einer Bedarfsverordnung verabreicht werden. Das heißt, der Hausarzt oder der Neurologe legt fest, wann in bestimmten Phasen ein Psychopharmakum gegeben werden darf. Hier hat die Studie gezeigt, dass zu wenig angegeben wird, wann diese Bedarfssituation vorliegt. Es würden unspezifisch nur Zustände wie Unruhe oder Angst genannt, so die Studie. Je genauer ein Arzt beschreibt, wie sich die Bedarfssituation für eine Psychopharmakagabe darstellt, um so genauer wissen die Mitarbeiter des Heimes, was zu tun ist. Je unbestimmter die Angabe, desto größer die Anwendungsmöglichkeiten.

Kommt es vor, dass Psychopharmaka widerrechtlich freiheitsentziehend gegeben wurden?

Das kommt schon vor, aber doch sehr selten. Das hat damit zu tun, dass Psychopharmaka als freiheitseinschränkende Maßnahme nur dann eingesetzt werden können, wenn ein Betreuer diese Medikamente für eine im Pflegeheim lebende Person beantragt. Das Betreuungsgericht bestellt den Betreuer für eine Person, die im Pflegeheim lebt. Es obliegt dem Betreuer, bei uns einen Antrag auf Überprüfung einer freiheitsentziehenden Medikation zu stellen. Ohne Antrag werden wir nicht tätig. Wir müssen davon ausgehen, dass der Betreuer diese Angelegenheiten sorgfältig regelt und einen Überblick darüber hat.

Somit genießen gesetzliche, aber auch ehrenamtliche Betreuer viel Vertrauen.

Es zeigt sich, dass Heimbewohner zumeist sehr viele Medikamente verabreicht bekommen. Der Betreuer muss wissen, welche Medikamente sein Pflegeheimbewohner erhält, warum er Psychopharmaka einnimmt und ob diese mit Bedarfsmedikation versehen sind. Stellt der Betreuer fest, dass Psychopharmaka vorwiegend für die Beruhigung eingesetzt werden, dann müsste er uns die Frage vorlegen, ob die Medikation zu genehmigen ist. Wir untersuchen dann, ob eine freiheitsbeschränkende Wirkung vorliegt, indem wir ein Gutachten einholen. In den meisten Fällen stellte sich heraus, dass Psychopharmaka seitens der Hausärzte verordnet wurden. Diese haben darüber oft keine ausreichenden neurologischen Fachkenntnisse. Wir ließen diese Fälle nochmals von Neurologen begutachten, die zumeist zum Ergebnis kamen, dass die Dosierungen zu hoch waren und Nebenwirkungen nicht beachtet wurden. Fazit ist, man hätte mildere Mittel anwenden können, um zum Ziel der Beruhigung zu erlangen. Insgesamt beziehen Ärzte die Betreuer zu wenig in die Medikamentenverordnung ein. Berufsbetreuer, die z. B. Juristen oder Sozialarbeiter sind, schalten sich hierbei eher ein als ehrenamtliche Betreuer, die in der Regel Angehörige sind.

Die Psychopharmakastudie empfahl, verändertes Verhalten von Heimbewohnern darauf hin zu überprüfen, ob nicht Gründe wie Trauer oder Einsamkeitsgefühle vorliegen, die ja keine Krankheit sind. Haben Pflegeheime daraus gelernt?

Ich denke, einige Pflegeheime, die die Studie zur Kenntnis genommen haben und auch an den Ethikkomitees teilnehmen, setzen derartige Empfehlungen der Studie um. Das Franziska-Schervier-Altenpflegeheim fing damit an und andere Heime folgten diesem Beispiel, differenzierter auf Verhaltensänderungen und deren Gründe zu achten, um Psychopharmaka zu vermeiden.

In einem dpa-Artikel ?Ein riesiges schwarzes Loch ? Psychopharmaka im Altenpflegeheim? hieß es im August 2014, dass bundesweit viele Heimbewohner lethargisch in ihren Stühlen säßen, weil sie durch zu viel Psychopharmaka stillgestellt seien. Es bestehe keine Forschung darüber. Treffen diese Aussagen zü

So pauschal treffen sie nicht zu. Es gibt in Frankfurt zwar Heime, die nicht genug Personal haben und dadurch Bewohner weniger Ansprache haben. Deren Bewegungsdrang wird dann z. B. durch ein Steckbrett am Stuhl eingeschränkt. Treffen wir eine derartige Situation an, dann wird diese freiheitsentziehende Maßnahme überprüft und gefragt, ob dafür eine Genehmigung erteilt worden ist. Wir sprechen dann mit der Leitung des Hauses darüber. Falls sich an dieser Situation nichts ändert, haben wir die Möglichkeit, die Heimaufsicht zu verständigen. Wenn Heimbewohnern das Verlassen des Hauses etwa durch schwer durchschaubare Öffnungssysteme erschwert wird, was häufiger auftritt, dann melden wir das auch dieser Behörde.

Im genannten Artikel hieß es, dass der Sohn einer Heimbewohnerin veranlasst habe, die Psychopharmaka auszusetzen. Die Mutter sei sehr bald wieder fit gewesen.

Falls der Sohn auch Betreuer der Mutter war, dann konnte er anhand der Dokumentation überprüfen, ob in diesem Heim vermutlich nach Bedarfsmedikation zu oft Psychopharmaka verabreicht wurden und er konnte entsprechend handeln. Hier zeigt sich, dass sich Betreuer und auch Angehörige informieren müssen. Auch der Heimbewohner selbst kann beim Arzt fragen, ob seine Medikamente gerechtfertigt sind.

Welche weiteren freiheitseinschränkenden Maßnahmen überprüfen Betreuungsrichter?

Wir überprüfen bei einer Person im Heim, ob eine freiheitseinschränkende Maßnahme ? z. B. Bettgitter, Steckbrett, Gurt oder auch Psychopharmaka - zu genehmigen ist. Bei nicht therapeutisch verordneten Psychopharmaka überprüfen wir mittels ärztlichen Gutachtens, ob das begründet ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Tag-Nacht-Rhythmus des Bewohners gestört ist. Es kommt auch vor, dass ein Heimbewohner, der Medikamente ablehnt, diese ins Essen gemischt bekommt. Ein Betreuer beantragte einmal diese Maßnahme in der Hoffnung, dass der Betreute auf diese Weise das Medikament verabreicht bekomme. In diesem Verfahren musste nach Prüfung der Antrag zurückgewiesen werden. Seitens Betreuungsrecht sind wir so weit, dass wir derartige Anträge ablehnen, weil sie eine Art von Zwangsbehandlung darstellen. Sie kommen gegen den Willen des Heimbewohners durch eine List zustande, indem Medikamente im Essen verborgen werden. Das ist eine schwierige Situation für das Pflegepersonal im Heim. Es muss mit viel Geduld den Menschen motivieren, die Medikamente dennoch einzunehmen. Bei Ablehnung von Medikamenten muss aber auch geprüft werden, ob es sich um unabdingbare Medikamente wie Herz-Kreislauf-Mittel oder Diabetesverordnungen handelt. Hier setzen weitere Entscheidungskriterien des Betreuungsrechts ein, die sich auch gegen den Willen der Betroffenen richten können.

Haben Sie besten Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Beate Glinski-Krause

* * BGB § 1906 Abs. 4. unter Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1906.html

Zitat Abs. 4. und 5. * ?Widerspricht eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 Nummer 2 dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in sie nur einwilligen, wenn der erhebliche gesundheitliche Schaden durch

4. keine andere dem Betreuten zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann und

5. der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt?.

* Dietmar Cuntz ist Autor des 2013 erschienen Buches ?Von der Vormundschaft zur gesetzlichen Betreuung?. Es ist im NORA-Verlag erschienen unter der ISBN-Nummer 978-3-86557-333-9. Der Autor bietet einen lesenswerten Überblick über ?die Geschichte der Vormundschaft und Entmündigung und versucht aus den Erkenntnissen Rückschlüsse auf die heutige Rechtslage zu ziehen.?

Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa/pressreleases/welchen-aufgaben-haben-sich-betreuungsrichter-und-betreuer-in-pflegeheimen-zu-stellen-1096449) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im FFA Frankfurter Forum für Altenpflege (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa) .

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/aclgd2

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/vermischtes/welchen-aufgaben-haben-sich-betreuungsrichter-und-betreuer-in-pflegeheimen-zu-stellen-20243
Das FFA veröffentlicht unter anderem Pressedienste, Pressemitteilungen, Pressemappen. Diese werden je nach  aktuellem Anlass produziert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Da das FFA ein Netzwerk von über 40 Pflegeunternehmen ist, die unterschiedlichen Trägern angehören, erstehen aus deren Zusammenarbeit Innovationen und kreative Ideen, die ohne diese Kooperation nicht entstünden nach den Grundsätzen:

1.Aus der Praxis für die Praxis 
2.Kultur der Pflege ist Pflege der Kultur.
-
Beate Glinski-Krause
Wiesenau 57
60323 Frankfurt am Main
info@ffa-frankfurt.de
069-61994451
http://shortpr.com/aclgd2

(Weitere interessante News, Infos & Tipps können Sie auch gibt es hier nachlesen.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


(Mynewsdesk) Dietmar Cuntz, Betreuungsrichter am Frankfurter Amtsgericht, erläutert die vielfältigen Aufgaben, die Betreuungsrichter sowie ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer in Pflegeheimen zu erfüllen haben. Da Erkrankungen im Alter zunehmen, erhalten Pflegeheimbewohner oft eine Vielzahl von Medikamenten. Wer ist - neben den Ärzten - zuständig, Medikamente im Pflegeheim zu prüfen? Dürfen Psychopharmaka als freiheitseinschränkender Maßnahmen eingesetzt werden? Diesen Fragen geht das Interview nach und bezieht die vor 10 Jahren veröffentlichte Frankfurter Studie ?Psychopharmaka in Altenpflegeheimen? ein und deren Wirkungen auf die Praxis von Pflegeheimen in Frankfurt.

Wann wird das Betreuungsrecht bezüglich freiheitseinschränkender Maßnahmen aktiv?

Hier gilt die maßgebliche Vorschrift des Paragrafen 1906 Abs. 4 BGB*. Es geht z. B. um einen Pflegeheimbewohner, an dem freiheitseinschränkende Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch gegen seinen Willen. Dieser Paragraf setzt voraus, dass ein Betreuer bestellt worden ist, der für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Unterbringung und Aufenthaltsbestimmung zuständig ist.

Was sind freiheitseinschränkende Maßnahmen?

Eine typische Maßnahme ist etwa das Bettgitter. Wir haben im Pflegeheim zu begutachten, ob es freiheitsentziehend wirkt und ob diese Maßnahme erforderlich ist. Das gilt freilich nur für den Heimbewohner, der sich dazu selbst nicht mehr äußern kann. Kann er das und erklärt sich mit dem Bettgitter einverstanden, dann haben wir kein Problem. Ist dies aber nicht der Fall, dann beantragt der Betreuer das Bettgitter und wir prüfen dessen Anbringung, indem wir den Bericht der Betreuungsbehörde und weitere Gutachten einholen. Dabei wird immer geprüft, ob eine Sturzgefahr beim Betroffenen besteht, die durch das Bettgitter verhindert werden soll.

Wann werden Psychopharmaka freiheitsentziehend eingesetzt?

Als freiheitsentziehend wirken diese dann, wenn ein Mensch damit überwiegend beruhigt werden soll. In diesem Falle gibt es keinen medizinischen oder therapeutischen Grund für die medizinische Verordnung. Sie erfolgt nur deswegen, um die betreffende Person - etwa bei starkem Bewegungsdrang - vor sich selbst zu schützen oder Unruhezustände zu dämpfen. Psychopharmaka müssen immer ärztlich verordnet sein, auch für diesen Fall. Die Frankfurter Studie ?Psychopharmaka im Pflegeheim? hatte 2005 gezeigt, dass diese Medikamente häufig mit einer Bedarfsverordnung verabreicht werden. Das heißt, der Hausarzt oder der Neurologe legt fest, wann in bestimmten Phasen ein Psychopharmakum gegeben werden darf. Hier hat die Studie gezeigt, dass zu wenig angegeben wird, wann diese Bedarfssituation vorliegt. Es würden unspezifisch nur Zustände wie Unruhe oder Angst genannt, so die Studie. Je genauer ein Arzt beschreibt, wie sich die Bedarfssituation für eine Psychopharmakagabe darstellt, um so genauer wissen die Mitarbeiter des Heimes, was zu tun ist. Je unbestimmter die Angabe, desto größer die Anwendungsmöglichkeiten.

Kommt es vor, dass Psychopharmaka widerrechtlich freiheitsentziehend gegeben wurden?

Das kommt schon vor, aber doch sehr selten. Das hat damit zu tun, dass Psychopharmaka als freiheitseinschränkende Maßnahme nur dann eingesetzt werden können, wenn ein Betreuer diese Medikamente für eine im Pflegeheim lebende Person beantragt. Das Betreuungsgericht bestellt den Betreuer für eine Person, die im Pflegeheim lebt. Es obliegt dem Betreuer, bei uns einen Antrag auf Überprüfung einer freiheitsentziehenden Medikation zu stellen. Ohne Antrag werden wir nicht tätig. Wir müssen davon ausgehen, dass der Betreuer diese Angelegenheiten sorgfältig regelt und einen Überblick darüber hat.

Somit genießen gesetzliche, aber auch ehrenamtliche Betreuer viel Vertrauen.

Es zeigt sich, dass Heimbewohner zumeist sehr viele Medikamente verabreicht bekommen. Der Betreuer muss wissen, welche Medikamente sein Pflegeheimbewohner erhält, warum er Psychopharmaka einnimmt und ob diese mit Bedarfsmedikation versehen sind. Stellt der Betreuer fest, dass Psychopharmaka vorwiegend für die Beruhigung eingesetzt werden, dann müsste er uns die Frage vorlegen, ob die Medikation zu genehmigen ist. Wir untersuchen dann, ob eine freiheitsbeschränkende Wirkung vorliegt, indem wir ein Gutachten einholen. In den meisten Fällen stellte sich heraus, dass Psychopharmaka seitens der Hausärzte verordnet wurden. Diese haben darüber oft keine ausreichenden neurologischen Fachkenntnisse. Wir ließen diese Fälle nochmals von Neurologen begutachten, die zumeist zum Ergebnis kamen, dass die Dosierungen zu hoch waren und Nebenwirkungen nicht beachtet wurden. Fazit ist, man hätte mildere Mittel anwenden können, um zum Ziel der Beruhigung zu erlangen. Insgesamt beziehen Ärzte die Betreuer zu wenig in die Medikamentenverordnung ein. Berufsbetreuer, die z. B. Juristen oder Sozialarbeiter sind, schalten sich hierbei eher ein als ehrenamtliche Betreuer, die in der Regel Angehörige sind.

Die Psychopharmakastudie empfahl, verändertes Verhalten von Heimbewohnern darauf hin zu überprüfen, ob nicht Gründe wie Trauer oder Einsamkeitsgefühle vorliegen, die ja keine Krankheit sind. Haben Pflegeheime daraus gelernt?

Ich denke, einige Pflegeheime, die die Studie zur Kenntnis genommen haben und auch an den Ethikkomitees teilnehmen, setzen derartige Empfehlungen der Studie um. Das Franziska-Schervier-Altenpflegeheim fing damit an und andere Heime folgten diesem Beispiel, differenzierter auf Verhaltensänderungen und deren Gründe zu achten, um Psychopharmaka zu vermeiden.

In einem dpa-Artikel ?Ein riesiges schwarzes Loch ? Psychopharmaka im Altenpflegeheim? hieß es im August 2014, dass bundesweit viele Heimbewohner lethargisch in ihren Stühlen säßen, weil sie durch zu viel Psychopharmaka stillgestellt seien. Es bestehe keine Forschung darüber. Treffen diese Aussagen zü

So pauschal treffen sie nicht zu. Es gibt in Frankfurt zwar Heime, die nicht genug Personal haben und dadurch Bewohner weniger Ansprache haben. Deren Bewegungsdrang wird dann z. B. durch ein Steckbrett am Stuhl eingeschränkt. Treffen wir eine derartige Situation an, dann wird diese freiheitsentziehende Maßnahme überprüft und gefragt, ob dafür eine Genehmigung erteilt worden ist. Wir sprechen dann mit der Leitung des Hauses darüber. Falls sich an dieser Situation nichts ändert, haben wir die Möglichkeit, die Heimaufsicht zu verständigen. Wenn Heimbewohnern das Verlassen des Hauses etwa durch schwer durchschaubare Öffnungssysteme erschwert wird, was häufiger auftritt, dann melden wir das auch dieser Behörde.

Im genannten Artikel hieß es, dass der Sohn einer Heimbewohnerin veranlasst habe, die Psychopharmaka auszusetzen. Die Mutter sei sehr bald wieder fit gewesen.

Falls der Sohn auch Betreuer der Mutter war, dann konnte er anhand der Dokumentation überprüfen, ob in diesem Heim vermutlich nach Bedarfsmedikation zu oft Psychopharmaka verabreicht wurden und er konnte entsprechend handeln. Hier zeigt sich, dass sich Betreuer und auch Angehörige informieren müssen. Auch der Heimbewohner selbst kann beim Arzt fragen, ob seine Medikamente gerechtfertigt sind.

Welche weiteren freiheitseinschränkenden Maßnahmen überprüfen Betreuungsrichter?

Wir überprüfen bei einer Person im Heim, ob eine freiheitseinschränkende Maßnahme ? z. B. Bettgitter, Steckbrett, Gurt oder auch Psychopharmaka - zu genehmigen ist. Bei nicht therapeutisch verordneten Psychopharmaka überprüfen wir mittels ärztlichen Gutachtens, ob das begründet ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Tag-Nacht-Rhythmus des Bewohners gestört ist. Es kommt auch vor, dass ein Heimbewohner, der Medikamente ablehnt, diese ins Essen gemischt bekommt. Ein Betreuer beantragte einmal diese Maßnahme in der Hoffnung, dass der Betreute auf diese Weise das Medikament verabreicht bekomme. In diesem Verfahren musste nach Prüfung der Antrag zurückgewiesen werden. Seitens Betreuungsrecht sind wir so weit, dass wir derartige Anträge ablehnen, weil sie eine Art von Zwangsbehandlung darstellen. Sie kommen gegen den Willen des Heimbewohners durch eine List zustande, indem Medikamente im Essen verborgen werden. Das ist eine schwierige Situation für das Pflegepersonal im Heim. Es muss mit viel Geduld den Menschen motivieren, die Medikamente dennoch einzunehmen. Bei Ablehnung von Medikamenten muss aber auch geprüft werden, ob es sich um unabdingbare Medikamente wie Herz-Kreislauf-Mittel oder Diabetesverordnungen handelt. Hier setzen weitere Entscheidungskriterien des Betreuungsrechts ein, die sich auch gegen den Willen der Betroffenen richten können.

Haben Sie besten Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Beate Glinski-Krause

* * BGB § 1906 Abs. 4. unter Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1906.html

Zitat Abs. 4. und 5. * ?Widerspricht eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 Nummer 2 dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in sie nur einwilligen, wenn der erhebliche gesundheitliche Schaden durch

4. keine andere dem Betreuten zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann und

5. der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt?.

* Dietmar Cuntz ist Autor des 2013 erschienen Buches ?Von der Vormundschaft zur gesetzlichen Betreuung?. Es ist im NORA-Verlag erschienen unter der ISBN-Nummer 978-3-86557-333-9. Der Autor bietet einen lesenswerten Überblick über ?die Geschichte der Vormundschaft und Entmündigung und versucht aus den Erkenntnissen Rückschlüsse auf die heutige Rechtslage zu ziehen.?

Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa/pressreleases/welchen-aufgaben-haben-sich-betreuungsrichter-und-betreuer-in-pflegeheimen-zu-stellen-1096449) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im FFA Frankfurter Forum für Altenpflege (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa) .

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1.Aus der Praxis für die Praxis 
2.Kultur der Pflege ist Pflege der Kultur.
-
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25.04.24 08:02

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 Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Testsystem für Autofahrer. Massives Kaufsignal. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294 (PR-Gateway, 24.04.2024)


Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth ($CGC)



24.04.24

AC Research



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 Cannabis Hot Stock vor Riesendeals - Testsystem für Autofahrer. Massives Kaufsignal. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Cano (PR-Gateway, 23.04.2024)


Cannabis Hot Stock vor Riesendeals - Testsystem für Autofahrer. 392% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



23.04.24

AC Research



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 Cannabis Hot Stock entwickelt Testsystem für Autofahrer. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC) (PR-Gateway, 22.04.2024)


Cannabis Hot Stock entwickelt Testsystem für Autofahrer. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



22.04.24 10:34

AC Research



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 wowiconsult veranstaltet Branchentreffs in Stuttgart, Bochum und Hamburg (PR-Gateway, 15.04.2024)
FORUM Wohnungswirtschaft 2024

Die wowiconsult GmbH richtet auch in diesem Jahr die Veranstaltungsreihe "FORUM Wohnungswirtschaft" aus. In drei Städten bringt das Software- und Dienstleistungsunternehmen Firmen, Verbände und Experten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aus dem ganzen Land zusammen.



Mehr als 300 Teilnehmer werden in diesem Jahr zur Veranstaltungsreihe "FORUM Wohnungswirtschaft" erwartet. Auf den Veranstaltungen in Stuttgart, Bochum und Hamburg disk ...

 NIS-2 Kongress mit umfangreicher Sicherheitsagenda (PR-Gateway, 09.04.2024)
Informationen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland

Die NIS-Projects GmbH kündigt eine umfangreiche Agenda und die Top-Speaker für den ersten NIS-2 Kongress vom 10. bis 11. Juli 2024 in Stuttgart an. Betroffene Unternehmen haben auf der zweitägigen Veranstaltung die Möglichkeit, sich über die NIS-2-Richtlinie umfassend zu informieren. Denn auch wenn die Umsetzung der Cybersicherheitsrichtlinie derzeit politisch etwas ins Stocken geraten ist, müssen Unternehmen sich bereits ...

 enviaM ist Branchensieger und \'\'Digital-Champion 2024\'\' (PR-Gateway, 08.04.2024)


enviaM, der führende regionale Energiedienstleister in Ostdeutschland, ist digital auf der Höhe der Zeit und wurde dafür in der Studie "Digital-Champions 2024" von FOCUS-MONEY und DEUTSCHLAND TEST sowie dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung als Branchensieger der Kategorie "Energieversorger (regional)" ausgezeichnet. Punkten konnte enviaM in Bereichen wie der Digitalisierung im Unternehmen, der Verwendung datengestützter Algorithmen und Software zur Steuerung von ...

 Warum notarielles Testament und Generalvollmacht preiswerter sind als handschriftlich erstellte Dokumente (PR-Gateway, 25.03.2024)


Und warum solltest Du ein beurkundetes Testament und nicht ein handschriftliches Testament haben?

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich auch eine Generalvollmacht an den Erben erteilt habe?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann - Generationenberater und Fachautor

Es ist wichtig, ein Testament aus mehreren Gründen zu erstellen:



Vermögensverteilung: Du kannst festlegen, wie Dein Vermögen nach Deinem Tod verteilt wird. Ohne ein Testament werden Deine ...

 Julia Neigel & Cosmo Klein präsentiert von der 1st Class Session (PR-Gateway, 21.03.2024)
1st Class Session presents: Julia Neigel & Cosmo Klein am Samstag 27.04.2024 in Neu Wulmstorf im Blue Star - Die Abschiedssession

1st Class Session mit Julia Neigel und Cosmo Klein - Die Abschiedssession von Neu Wulmstorf



Vor 10 Jahren am 16.04.2014 hat die erste 1st Class Session, mit Kim Sanders und Tony Potts, in Neu Wulmstorf stattgefunden. 10 Jahre geladene Energie und Emotionen auf hohem Niveau. Voller Dankbarkeit an die vielen treuen Fans, unsere Unterstützer ...

 Offpage-Optimierung – was hat es mit diesem Teil von SEO auf sich? (schwertschmiedeviktor, 11.10.2022)
Unter Offpage-Optimierung versteht man alle Aktivitäten, die außerhalb einer Website durchgeführt werden, um deren Platzierung auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen zu verbessern. Es gibt der Suchmaschine Informationen darüber, wie die Öffentlichkeit eine bestimmte Website, ein Unternehmen oder ein Produkt wahrnimmt.

Eine richtig strukturierte Off-Page-SEO-Strategie kann Ihrer Website helfen, den Page Authority Score zu verbessern und in den Suchergebnissen einen höheren Rang e ...

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