KWICK! im Kampf um die Meinungsfreiheit!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Forum - Central News


Open-PR.de: Bis vor das Oberlandesgericht nach Stuttgart zog KWICK! in einem Prozess um die Meinungsfreiheit eines Mitglieds und für den Schutz seiner Daten. Was war passiert? Ein Mitglied hatte über seine Erfahrungen in einem Tattoostudio berichtet. Da diese nicht nur positiv waren, forderte der Studio-Inhaber KWICK! per Anwalt auf, besagten Beitrag zu löschen. Gleichzeitig wollte er sich die Daten des Mitglieds erstreiten, um dieses auch noch privat zu belangen. Hiergegen setze sich KWICK! nun erfolgreich für das Mitglied zur Wehr. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass KWICK! weder die Daten herausgeben muss, noch den Beitrag zu entfernen hat (LG Stuttgart 17 O 267/09). Vor dem Oberlandesgericht zog der Tattoo-Studio-Inhaber die Berufung auf Empfehlung der Richter zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Dass Internetforen immer wieder auch die deutschen Gerichte beschäftigen, ist nichts Neues. Oftmals drehen sich solche Prozesse um die Meinungsfreiheit. Darf man ungeniert über seine Erfahrungen einer Firma berichten und seine Meinung kund tun oder handelt es sich manchmal nicht schon um unwahre Tatsachenbehauptungen, die so nicht stehen gelassen werden dürfen?

Open-PR.de: Bis vor das Oberlandesgericht nach Stuttgart zog KWICK! in einem Prozess um die Meinungsfreiheit eines Mitglieds und für den Schutz seiner Daten. Was war passiert? Ein Mitglied hatte über seine Erfahrungen in einem Tattoostudio berichtet. Da diese nicht nur positiv waren, forderte der Studio-Inhaber KWICK! per Anwalt auf, besagten Beitrag zu löschen. Gleichzeitig wollte er sich die Daten des Mitglieds erstreiten, um dieses auch noch privat zu belangen. Hiergegen setze sich KWICK! nun erfolgreich für das Mitglied zur Wehr. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass KWICK! weder die Daten herausgeben muss, noch den Beitrag zu entfernen hat (LG Stuttgart 17 O 267/09). Vor dem Oberlandesgericht zog der Tattoo-Studio-Inhaber die Berufung auf Empfehlung der Richter zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Dass Internetforen immer wieder auch die deutschen Gerichte beschäftigen, ist nichts Neues. Oftmals drehen sich solche Prozesse um die Meinungsfreiheit. Darf man ungeniert über seine Erfahrungen einer Firma berichten und seine Meinung kund tun oder handelt es sich manchmal nicht schon um unwahre Tatsachenbehauptungen, die so nicht stehen gelassen werden dürfen?





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