Bundesverfassungsgericht: Kein Rederecht für ausländische Politiker
Datum: Montag, dem 13. März 2017
Thema: Forum - Central Infos


Die türkische Regierung wollte in Deutschland für ihre umstrittene Verfassungsreform werben und schicke dafür den türkischen Ministerpräsidenten Binali Yıldirim nach Oberhausen, wo er sprechen sollte, aber nicht durfte.

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgericht dürften ausländische Politiker in Deutschland "nur privat" reden, nicht aber in ihrer Funktion als Politiker eines anderen Landes. Das berichtet die ZEIT.

Zudem stellte die Bundesverfassungsgericht klar, dass es keinen Einreise-Anspruch für ausländische Politiker gibt. Das ginge aus dem Grundgesetz nicht hervor. Ausländische Staatsoberhäupter "in amtlicher Eigenschaft", können sich nicht auf Grundrechte wie Meinungsfreiheit berufen - so das Gericht.

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/tuerkei-politiker-bundesverfassungsgericht-karlsruhe

(VL) Und gut so. Schließlich kann hier nicht Jeder machen was er will. Leute wie Erdogan - die unsere Bundesregierung offen in die "Nazi-Ecke" drängen, sollten hier auch generell nur unter Auflagen reden dürfen. Deuschland muss sich nicht alles bieten lassen.

Erdogan strebt in der Türkei ein autoritäres Staatssystems an. Systemkritiker werden immer wieder verhaftet oder Repressalien ausgesetzt. Für das geplante Referendum fehlen zudem auch die demokratischen Grundbedingungen. Ein Putschversuch führte zum Ausnahmezustand.

(VL) Newsforum.info

Foto: Screenshot / Youtube

Rederecht, Deutschland, Bundesverfassungsgericht, Türkei, Redner, Erdogan

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Die türkische Regierung wollte in Deutschland für ihre umstrittene Verfassungsreform werben und schicke dafür den türkischen Ministerpräsidenten Binali Yıldirim nach Oberhausen, wo er sprechen sollte, aber nicht durfte.

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgericht dürften ausländische Politiker in Deutschland "nur privat" reden, nicht aber in ihrer Funktion als Politiker eines anderen Landes. Das berichtet die ZEIT.

Zudem stellte die Bundesverfassungsgericht klar, dass es keinen Einreise-Anspruch für ausländische Politiker gibt. Das ginge aus dem Grundgesetz nicht hervor. Ausländische Staatsoberhäupter "in amtlicher Eigenschaft", können sich nicht auf Grundrechte wie Meinungsfreiheit berufen - so das Gericht.

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/tuerkei-politiker-bundesverfassungsgericht-karlsruhe

(VL) Und gut so. Schließlich kann hier nicht Jeder machen was er will. Leute wie Erdogan - die unsere Bundesregierung offen in die "Nazi-Ecke" drängen, sollten hier auch generell nur unter Auflagen reden dürfen. Deuschland muss sich nicht alles bieten lassen.

Erdogan strebt in der Türkei ein autoritäres Staatssystems an. Systemkritiker werden immer wieder verhaftet oder Repressalien ausgesetzt. Für das geplante Referendum fehlen zudem auch die demokratischen Grundbedingungen. Ein Putschversuch führte zum Ausnahmezustand.

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