Arbeitsstättenverordnung nach 12 Jahren reformiert
Datum: Mittwoch, dem 23. November 2016
Thema: Forum - Central Infos


Endlich ist es soweit: Die seit 2014 diskutierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist beschlossen. Auch aus Sicht der Arbeitgeberverbände sind die getroffenen Neuerungen in der Sache adäquat und werden modernen Arbeitsbedingungen gerecht.

Trotz einiger Kompromisse sind die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung zielführend: Durch die neue Begriffsdefinition "Arbeitsstätte" wurde eine klare rechtliche Situation geschaffen. Arbeitsstätten sind ab sofort auch zeitlich begrenzte und ortsveränderliche Arbeitsplätze.

Die Sorge von Arbeitgebern, die, für Arbeitsstätten eigentlich geforderte, Sichtverbindung nach außen auch für - z. B. nur kurz frequentierte, unterirdische Toiletten - gewährleisten zu müssen, ist allerdings vom Tisch. Dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und große Sozialräume benötigen Fenster und die eindeutige Auflistung von Ausnahmen schafft Klarheit für die Praxis.

Unter anderem wurde die ArbStättVO um die Bildschirmarbeitsschutzverordnung ergänzt und sorgt durch die Novellierung für Klarheit: Arbeitgeber erfahren eindeutig, in welchem Fall die ArbStättVO bei Home Office Tätigkeiten greift und was für die Einrichtung von Computerarbeitsplätzen gilt, die zuhause beim Arbeitnehmer betrieben werden.

Ähnlich konkretisiert wurden die Vorgaben zu Arbeitsschutz-Unterweisungen, die fortan als Minimalziel für bestimmte Bereiche durchgeführt werden müssen. Beispielsweise in Form von Erste-Hilfe-Unterweisungen oder durch das in Kenntnis setzen über Fluchtwege.

Neu ist die verbindliche Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Risiken. Dabei wurden allerdings die Verfahrensweisen und Messkriterien verdeutlicht: Durch die Kopplung psychischer Risiken an messbare und beeinflussbare äußere Faktoren haben Verantwortliche ab sofort ein handfestes Werkzeug für die rechtssichere Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.

Verantwortliche Personen im Arbeitsschutz können sich aktuell, praxisnah und effektiv an einem Tag zu den rechtskräftigen Neuerungen der Arbeitsstättenverordnung im Seminar "Die neue Arbeitsstättenverordnung 2017" der Akademie Herkert informieren.

Mehr Informationen zu den Terminen, den Veranstaltungsorten und zur Anmeldung finden Interessierte unter: www.akademie-herkert.de/Die neue Arbeitsstättenverordnung 2017
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Die AKADEMIE HERKERT ist das Bildungshaus der FORUM VERLAG HERKERT GMBH, die zur Unternehmensgruppe FORUM MEDIA GROUP gehört. Diese wurde vor über 25 Jahren gegründet und ist heute mit 17 Tochtergesellschaften weltweit aktiv.

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Endlich ist es soweit: Die seit 2014 diskutierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist beschlossen. Auch aus Sicht der Arbeitgeberverbände sind die getroffenen Neuerungen in der Sache adäquat und werden modernen Arbeitsbedingungen gerecht.

Trotz einiger Kompromisse sind die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung zielführend: Durch die neue Begriffsdefinition "Arbeitsstätte" wurde eine klare rechtliche Situation geschaffen. Arbeitsstätten sind ab sofort auch zeitlich begrenzte und ortsveränderliche Arbeitsplätze.

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Unter anderem wurde die ArbStättVO um die Bildschirmarbeitsschutzverordnung ergänzt und sorgt durch die Novellierung für Klarheit: Arbeitgeber erfahren eindeutig, in welchem Fall die ArbStättVO bei Home Office Tätigkeiten greift und was für die Einrichtung von Computerarbeitsplätzen gilt, die zuhause beim Arbeitnehmer betrieben werden.

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Neu ist die verbindliche Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Risiken. Dabei wurden allerdings die Verfahrensweisen und Messkriterien verdeutlicht: Durch die Kopplung psychischer Risiken an messbare und beeinflussbare äußere Faktoren haben Verantwortliche ab sofort ein handfestes Werkzeug für die rechtssichere Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.

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