Bundeswehrreform: Verwaltungsgericht beschließt Zurückstellung von der Wehrpflicht
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
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In einem unanfechtbaren Beschluss hat das Verwaltungsgericht Koblenz dem Eilantrag eines Studenten auf Rückstellung von der Wehrpflicht stattgegeben.

Unter http://juraforum.de/recht-gesetz/bundeswehrreform-zurueckstellung-vom-wehrdienst-333816 berichtet JuraForum.de über den top-aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 20. September 2010. Der betroffene Student hatte sich auf verwaltungsrechtlichem Wege gegen seine drohende Einberufung gewehrt. Dabei führte er an, dass er im Rahmen seines Studiums auch eine betriebliche Ausbildung durchführe und daher eine sofortige Einberufung nicht möglich sei. Tatsächlich studiert der Kläger an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement und wird dort auch in einem Gesundheitszentrum ausgebildet. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, sondern um einen angestrebten Hochschulabschluss. Zudem führte der Kläger an, dass im Rahmen der geplanten Bundeswehrreform sowieso zeitnah mit einer Auflösung der Wehrpflicht zu rechnen sei.

Nach einem erfolglosen Widerspruch reichte der Student schließlich Klage beim Verwaltungsgericht ein und stellte einen Eilantrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht. Diesmal führte er an, dass aufgrund seines dualen Studiums ein gesetzlicher Rückstellungsgrund vorliege. Der Antragsgegner hingegen vertritt die Auffassung, dass eine Rückstellung von der Wehrpflicht nur möglich sei, wenn der Kläger im Rahmen seines Studiums auch einen Abschluss in einem gesetzlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerbe.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Eilantrag des Klägers schließlich recht und stellte diesen bis zum endgültigen Entscheid über die Klage von der Einberufung frei. Dabei führte das Gericht an, dass das Interesse des Klägers auf Befreiung das öffentliche Interesse überwiege. Vor allem vor dem Hintergrund der Bundeswehrreform und der damit verbundenen Abschaffung der Wehrpflicht müsse der Kläger bis zur finalen gerichtlichen Entscheidung keinen Wehrdienst leisten.
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Nach einem erfolglosen Widerspruch reichte der Student schließlich Klage beim Verwaltungsgericht ein und stellte einen Eilantrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht. Diesmal führte er an, dass aufgrund seines dualen Studiums ein gesetzlicher Rückstellungsgrund vorliege. Der Antragsgegner hingegen vertritt die Auffassung, dass eine Rückstellung von der Wehrpflicht nur möglich sei, wenn der Kläger im Rahmen seines Studiums auch einen Abschluss in einem gesetzlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerbe.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Eilantrag des Klägers schließlich recht und stellte diesen bis zum endgültigen Entscheid über die Klage von der Einberufung frei. Dabei führte das Gericht an, dass das Interesse des Klägers auf Befreiung das öffentliche Interesse überwiege. Vor allem vor dem Hintergrund der Bundeswehrreform und der damit verbundenen Abschaffung der Wehrpflicht müsse der Kläger bis zur finalen gerichtlichen Entscheidung keinen Wehrdienst leisten.
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