Das neue Entgeltgleichheitsgesetz
Datum: Donnerstag, dem 14. Januar 2016
Thema: Forum - Central Infos


Der Gesetzesentwurf

Seit Dezember 2015 wird das Gesetz zur Entgeltgleichheit heiß diskutiert. Das Gesetz soll Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen. Der Referentenentwurf des BMFSFJ wurde allerdings stark kritisiert, denn für Arbeitgeber sind zusätzliche Berichtspflichten und hohe Prüfauflagen zu erwarten.

Die Eckpunkte

Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass eine "bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren" sei. Schwesigs Gesetzentwurf geht allerdings weiter. Denn nicht nur Lohngleichheit soll geschaffen werden, auch mehr Transparenz bei den Gehältern im Unternehmen wird gefordert.

- So sieht der Referentenentwurf bereits bei Stellenausschreibungen die Veröffentlichung eines Mindestgehalts vor.

- Beschäftigte sollen einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, was eine "Vergleichsgruppe" mit mindestens fünf Beschäftigten des anderen Geschlechts für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit erhält.

- U.U. müssen Arbeitgeber dann auch mittels Arbeitsbewertungen feststellen, welche Tätigkeiten als "gleichwertig" betrachtet werden können.

- Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ist außerdem eine Berichtspflicht über die Gehaltsstruktur und Maßnahmen zur Lohngleichheit sowie deren Überprüfung im Unternehmen vorgesehen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die neuen Berichtspflichten, Prüfauflagen und die Feststellung von "gleichwertigen" Tätigkeiten führen zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand im Unternehmen. Arbeitgebern, die ihren neuen Pflichten nicht nachkommen, drohen zudem Diskriminierungsvorwürfe. Im Zweifelsfall kann die Beweislast vor Gericht beim Arbeitgeber liegen - sie müssen u.U. nachweisen können, dass keine Diskriminierung vorliegt. Streitbar werden vor allem Begrifflichkeiten wie "gleiche" oder "gleichwertige Arbeit" sein.

Mehr Informationen finden Interessenten unter: www.akademie-herkert.de
Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printprodukten sowie Veranstalter zahlreicher Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen. Damit werden Themen aus Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik abgedeckt.

Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan 'Unser Wissen für Ihren Erfolg' zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist eine von 22 weltweit operierenden Tochtergesellschaften der FORUM MEDIA GROUP GMBH.
Forum Verlag Herkert GmbH
Ute Klingner
Mandichostr. 18
86504 Merching
ute.klingner@forum-verlag.com
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(Weitere interessante News, Infos & Tipps können Sie auch gibt es hier nachlesen.)

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Der Gesetzesentwurf

Seit Dezember 2015 wird das Gesetz zur Entgeltgleichheit heiß diskutiert. Das Gesetz soll Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen. Der Referentenentwurf des BMFSFJ wurde allerdings stark kritisiert, denn für Arbeitgeber sind zusätzliche Berichtspflichten und hohe Prüfauflagen zu erwarten.

Die Eckpunkte

Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass eine "bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren" sei. Schwesigs Gesetzentwurf geht allerdings weiter. Denn nicht nur Lohngleichheit soll geschaffen werden, auch mehr Transparenz bei den Gehältern im Unternehmen wird gefordert.

- So sieht der Referentenentwurf bereits bei Stellenausschreibungen die Veröffentlichung eines Mindestgehalts vor.

- Beschäftigte sollen einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, was eine "Vergleichsgruppe" mit mindestens fünf Beschäftigten des anderen Geschlechts für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit erhält.

- U.U. müssen Arbeitgeber dann auch mittels Arbeitsbewertungen feststellen, welche Tätigkeiten als "gleichwertig" betrachtet werden können.

- Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ist außerdem eine Berichtspflicht über die Gehaltsstruktur und Maßnahmen zur Lohngleichheit sowie deren Überprüfung im Unternehmen vorgesehen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die neuen Berichtspflichten, Prüfauflagen und die Feststellung von "gleichwertigen" Tätigkeiten führen zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand im Unternehmen. Arbeitgebern, die ihren neuen Pflichten nicht nachkommen, drohen zudem Diskriminierungsvorwürfe. Im Zweifelsfall kann die Beweislast vor Gericht beim Arbeitgeber liegen - sie müssen u.U. nachweisen können, dass keine Diskriminierung vorliegt. Streitbar werden vor allem Begrifflichkeiten wie "gleiche" oder "gleichwertige Arbeit" sein.

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